Istanbul-Konvention

Nur Island erfüllt Europarat-Auflagen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt

Weltweit hat jede dritte Frau schon einmal sexualisierte oder häusliche Gewalt erlebt. Die Istanbul-Konvention des Europarats soll Frauen schützen. Allerdings halten sich zu wenige Länder an die Auflagen und bieten nicht genügend Hilfsangebote für Betroffene.

Veröffentlicht am 23.09.2020
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Sexualisierte oder häusliche Gewalt ist besonders traumatisch und umfasst viele Handlungen, von sexuellem Missbrauch über Cybergewalt bis Sexhandel. Spezifischer versteht man darunter jegliche Form von versuchtem oder erfolgtem sexuellen Kontakt mit einer anderen Personen ohne deren Einwilligung. Eingeschlossen sind außerdem Fälle von sogenanntem “Nicht-Kontakt” wie zum Beispiel Stalking.1

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