Intransparente Lobbyregister
Von der FDP bis zur Linkspartei waren sich ausnahmsweise mal alle einig: Deutschland braucht ein Lobbyregister. Es soll der Öffentlichkeit offenlegen, wann, wie oft und auch worüber Politiker mit Lobbyisten sprechen. Denn bislang erfährt die Bevölkerung von Einflussnahmen durch Wirtschaft und Verbände oft nur durch investigative Recherchen. Durch ein Lobbyregister wäre auch für Privatpersonen einsehbar, wer auf wen in welchem Bereich einwirkt. In Deutschland war ein solches allerdings bislang nicht verpflichtend. Bis zur Lobbyismus-Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor im Sommer 2020 hatten sich bereits alle Parteien bis auf CDU und CSU für die Einführung eines Registers ausgesprochen.1 Nach Amthor war auch die Union für ein solches Register. Die große Koalition stritt sich um die genaue Ausgestaltung gut ein halbes Jahr lang bis zur Einigung im März 2021. Die SPD hatte zuvor gefordert, dass sich jeder Lobbyist registrieren müsse, der auf ein Ministerium Einfluss nimmt – egal auf welcher Ebene, denn Lobbyisten können etwa auch über Referenten Einfluss nehmen. Die Union war lange gegen diesen Vorschlag. Nun einigten sich die Parteien auf den Kompromiss, dass bis zur Ebene eines Unterabteilungsleiters eine Registrierung erfolgen müsse.2