Wahlrechtsauschlüsse

Erste Bundestagswahl für Menschen mit Behinderung, die rechtlich betreut werden

Am 26. September dürfen erstmals beeinträchtigte Menschen mit Vollbetreuung wählen, die vorher ausgeschlossen wurden. Diese sogenannten Wahlrechtsausschlüsse wurden aber 2019 für verfassungswidrig erklärt.

Veröffentlicht am 25.09.2021
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Die Wahlrechtsausschüsse hätten nicht existieren dürfen, weil in Deutschland auch die UN-Behindertenrechtskonvention gilt. Und zwar seit 2009. Damit sollen alle Menschen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Wahlrechtsausschlüsse sind also laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Das belegt ein Urteil von 2019.

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