Erste Bundestagswahl für Menschen mit Behinderung, die rechtlich betreut werden
Die Wahlrechtsausschüsse hätten nicht existieren dürfen, weil in Deutschland auch die UN-Behindertenrechtskonvention gilt. Und zwar seit 2009. Damit sollen alle Menschen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Wahlrechtsausschlüsse sind also laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Das belegt ein Urteil von 2019.
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