Das „explosive“ Potential des aktuellen Wahlsystems
Das 2013 verabschiedete Bundeswahlgesetz beinhaltet eine grundlegende Neuerung, die es so auf Bundesebene bisher nicht gab, auch wenn sie auf Landesebene schon seit längerem gebräuchlich ist, nämlich die Einführung von Ausgleichsmandaten. Da das deutsche Wahlsystem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Verhältniswahlsystem angesehen wird, gilt, dass die Parteien im Parlament annähernd im Verhältnis zu ihren Stimmenzahlen repräsentiert sein müssen (Proporz). Die wohl wichtigste Ursache für eine Abweichung vom Proporz stellen sogenannte Überhangmandate dar.
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