Aktuell haben sechs Staaten den Status eines Beitrittskandidaten. Hiermit ist nicht gesagt, dass diese Länder tatsächlich Teil der Europäischen Union werden werden - aber zumindest die Perspektive besteht.
Angesichts dieser potentiellen Erweiterung fordert Scholz Reformen.1 Zum einen müsse vom Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union abgerückt werden. In diesem kommen die Staats- und Regierungschefs zusammen, um über grundlegende politische Fragen zu entscheiden, etwa im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik. Wird die EU größer und somit diverser, so die Überlegung aus dem Kanzleramt, dann müssen Entscheidungen auch per Mehrheitsbeschluss getroffen werden können. Andernfalls drohe eine Blockade des Gremiums. Gerade der Fall Ungarn hat in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, wie anfällig der Rat für Torpedierungen ist.
Zum anderen, so Kanzleramtsmininster Wolfgang Schmidt, müsse über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments gesprochen werden. Aktuell gilt für das EP eine Obergrenze von 751 Abgeordneten. Je nach Bevölkerungsgröße entsendet jeder Mitgliedstaat derzeit zwischen sechs und 96 Parlamentarier:innen. Zugeteilt werden die Sitze nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität. Das legt fest, dass die bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten im Verhältnis weniger Sitze bekommen als die bevölkerungsarmen. So kommen auf einen Sitz für Deutschland mehr als 800.000 Menschen - auf einen Abgeordneten aus Malta aber nur gut 80.000.
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