8.000 Nieren benötigt, 2.100 Nieren gespendet
Aktuell gilt mit der erweiterten Zustimmungslösung die gegenteilige Regelung: Wer Organe spenden möchte, muss sich dazu schriftlich bereit erklären. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht dazu geäußert, können Angehörige darüber entscheiden. 2012 erweiterte der Bundestag das Gesetz: Krankenkassen sind seit dieser sogenannten Entscheidungslösung dazu verpflichtet, die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren und Organspendeausweise zu verteilen.
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